Hausverwaltung wechseln – wann es Zeit ist und wie es funktioniert

Verwaltetes Objekt HGG – professionelle Immobilienverwaltung in Rostock

Der Wechsel der Hausverwaltung ist mit Aufwand verbunden. Das ist einer der Hauptgründe warum Eigentümer zu lange bei einer schlechten Verwaltung bleiben – obwohl sie wissen dass es nicht stimmt.

Wann ist ein Wechsel der Hausverwaltung sinnvoll?

Klare Warnsignale:

  • Betriebskostenabrechnungen kommen regelmäßig zu spät oder enthalten Fehler
  • Mieter beschweren sich über fehlende Erreichbarkeit
  • Mietrückstände werden nicht oder zu spät verfolgt
  • Instandhaltungen werden aufgeschoben bis aus kleinen Schäden große werden
  • Das Reporting ist unvollständig, unverständlich oder kommt nur auf Nachfrage
  • Leerstand wird hingenommen statt aktiv gemanagt
  • Die Verwaltung hat keine Erfahrung mit Ihrer Objektklasse

Wenn zwei oder mehr dieser Punkte dauerhaft zutreffen: Es ist Zeit für einen Wechsel.

Wie funktioniert ein Wechsel rechtlich?

Bei Mietverwaltung: Der Verwaltungsvertrag enthält eine Kündigungsfrist – meist drei bis sechs Monate zum Vertragsende. Kündigung schriftlich, fristgerecht, mit Rückgabe aller Unterlagen und Konten.

Bei WEG-Verwaltung: Die Eigentümergemeinschaft beschließt in der Eigentümerversammlung die Abberufung des Verwalters und die Bestellung einer neuen Verwaltung. Beides kann in einer Versammlung beschlossen werden.

Was die alte Verwaltung übergeben muss:

  • Alle Mietverträge und Dauerbelege
  • Kontoauszüge und Buchhaltungsunterlagen
  • Rücklagen und Guthaben
  • Schlüssel und Zugangscodes
  • Dienstleisterverträge
  • Korrespondenz mit Mietern

Was beim Wechsel zu beachten ist

Überlappungszeit einplanen: Idealerweise gibt es eine kurze Überlappungsphase zwischen alter und neuer Verwaltung für die Übergabe von Unterlagen und laufenden Vorgängen.

Mieter informieren: Mieter müssen über den Verwalterwechsel informiert werden – neue Bankverbindung, neuer Ansprechpartner, neue Kommunikationswege.

Neue Verwaltung sorgfältig auswählen: Ein Wechsel lohnt sich nur wenn die neue Verwaltung tatsächlich besser ist.

HGG als neue Hausverwaltung in Rostock

HGG Immobilienmanagement übernimmt Verwaltungsmandate auch als Wechsel von bestehenden Verwaltungen – strukturiert, mit klarer Übergabedokumentation und sofortiger Mieterinformation. 30 Mitarbeiter, 550 Mio. € AuM, seit 1998 in Rostock und MV.

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Häufige Fragen

Kann ich die Hausverwaltung fristlos kündigen?+
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen – zum Beispiel Veruntreuung von Geldern oder nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit. Im Normalfall gilt die vertragliche Kündigungsfrist.
Was passiert wenn die Hausverwaltung nicht kooperiert?+
Bei WEG: Beschluss auf außerordentliche Abberufung ist möglich. Bei Mietverwaltung: Im Streitfall zivilrechtlich. Wichtig: Alle Forderungen schriftlich dokumentieren.
Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?+
Mit Kündigungsfrist und Übergabe: realistische 3–6 Monate. Bei guter Vorbereitung kann die operative Übernahme durch die neue Verwaltung aber deutlich schneller erfolgen.
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