Der Wechsel der Hausverwaltung ist mit Aufwand verbunden. Das ist einer der Hauptgründe warum Eigentümer zu lange bei einer schlechten Verwaltung bleiben – obwohl sie wissen dass es nicht stimmt. Dieser Artikel zeigt wann ein Wechsel wirklich notwendig ist, wie er rechtlich funktioniert und worauf man dabei achten sollte.
Wann ist ein Wechsel der Hausverwaltung sinnvoll?
Klare Warnsignale:
- Betriebskostenabrechnungen kommen regelmäßig zu spät oder enthalten Fehler
- Mieter beschweren sich über fehlende Erreichbarkeit
- Mietrückstände werden nicht oder zu spät verfolgt
- Instandhaltungen werden aufgeschoben bis aus kleinen Schäden große werden
- Das Reporting ist unvollständig, unverständlich oder kommt nur auf Nachfrage
- Leerstand wird hingenommen statt aktiv gemanagt
- Die Verwaltung hat keine Erfahrung mit Ihrer Objektklasse
Wenn zwei oder mehr dieser Punkte dauerhaft zutreffen: Es ist Zeit für einen Wechsel.
Wie funktioniert ein Wechsel rechtlich?
Bei Mietverwaltung:
Der Verwaltungsvertrag enthält eine Kündigungsfrist – meist drei bis sechs Monate zum Vertragsende. Kündigung schriftlich, fristgerecht, mit Rückgabe aller Unterlagen und Konten.
Bei WEG-Verwaltung:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt in der Eigentümerversammlung die Abberufung des Verwalters und die Bestellung einer neuen Verwaltung. Beides kann in einer Versammlung beschlossen werden. Wichtig: Mehrheitsverhältnisse beachten, Beschluss korrekt protokollieren.
Was die alte Verwaltung übergeben muss:
- Alle Mietverträge und Dauerbelege
- Kontoauszüge und Buchhaltungsunterlagen
- Rücklagen und Guthaben
- Schlüssel und Zugangscodes
- Dienstleisterverträge
- Korrespondenz mit Mietern
Was beim Wechsel zu beachten ist
Überlappungszeit einplanen:
Idealerweise gibt es eine kurze Überlappungsphase zwischen alter und neuer Verwaltung – für die Übergabe von Unterlagen und laufenden Vorgängen.
Mieter informieren:
Mieter müssen über den Verwalterwechsel informiert werden – neue Bankverbindung, neuer Ansprechpartner, neue Kommunikationswege.
Neue Verwaltung sorgfältig auswählen:
Ein Wechsel lohnt sich nur wenn die neue Verwaltung tatsächlich besser ist. Die Kriterien aus unserem Artikel
Wie erkennt man eine gute Hausverwaltung gelten hier vollständig.
HGG als neue Hausverwaltung in Rostock
HGG Immobilienmanagement übernimmt Verwaltungsmandate auch als Wechsel von bestehenden Verwaltungen – strukturiert, mit klarer Übergabedokumentation und sofortiger Mieterinformation.
30 Mitarbeiter, 550 Mio. € AuM, seit 1998 in Rostock und MV.
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Häufige Fragen: Hausverwaltung wechseln
Kann ich die Hausverwaltung fristlos kündigen?
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen – zum Beispiel Veruntreuung von Geldern oder nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit. Im Normalfall gilt die vertragliche Kündigungsfrist.
Was passiert wenn die Hausverwaltung nicht kooperiert?
Bei WEG: Beschluss auf außerordentliche Abberufung ist möglich. Bei Mietverwaltung: Im Streitfall zivilrechtlich. Wichtig: Alle Forderungen schriftlich dokumentieren.
Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?
Mit Kündigungsfrist und Übergabe: realistische 3–6 Monate. Bei guter Vorbereitung kann die operative Übernahme durch die neue Verwaltung aber deutlich schneller erfolgen.